Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Die Firma AdLive GmbH & Co.KG wird im Rahmen der
Vermarktung der Werbung des Auftraggebers tätig. Dabei stellt der Auftraggeber Werbematerial zum Zwecke der Verbreitung, auch im Internet, zur Verfügung. Für die Abwicklung des Werbeauftrags gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn sie in einzelnen Punkten diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
- 2. Das Werbematerial ist zur Veröffentlichung grundsätzlich
innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluß abzurufen. Die Werbematerialien können sein: ein Bild und/oder Text; eine sensitive Fläche, die bei Anklicken der Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt (AdLink), Werbematerialien können auch aus einem oder mehreren der vorgenannten Bestandteile bestehen. Ist aufgrund der Ausgestaltung nicht erkennbar, daß es sich um Werbematerial handelt, ist es deutlich als Werbung kenntlich zu machen.
- 3. Werbeaufträge, die termingebunden oder an bestimmte Plätze im Werbeangebot gebunden sind, müssen so rechtzeitig bei der AdLive GmbH & Co.KG eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen der Auftrag auf diese Weise nicht ausgeführt werden kann.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Zurverfügungstellung ordnungsgemäßer und geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens drei Werktage vor Veröffentlichung der Werbung. Etwaige Abweichungen sind mit der AdLive GmbH & Co.KG schriftlich abzustimmen. Für offensichtlich nicht geeignete oder beschädigte Vorlagen wird die AdLive GmbH & Co.KG Ersatz beim Auftraggeber anfordern. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber genannnten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.
- 4. Ist ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllbar, die die AdLive GmH & Co.KG nicht zu vertreten hat, so schuldet der Auftraggeber die volle Vergütung.
- 5. Der Auftraggeber hat nur bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Darstellung des Werbematerials im Rahmen der Veröffentlichung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung, begrenzt auf den Umfang, in dem der Zweck des Werbematerials beeinträchtigt wurde. Rücktritts- und Schadenersatzrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Im Falle einer Ersatzschaltung des Werbematerials und einer erneut nicht einwandfreien Veröffentlichung dieses Materials, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht vor Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der AdLive GmbH & Co.KG. Der Schadenersatz ist jedoch auf die Höhe der Vergütung beschränkt. Eine Haftung für von der AdLive GmbH & Co.KG zugesicherte Eigenschaften besteht unbeschränkt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die AdLive GmbH & Co.KG nicht für grobe Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung der AdLive GmbH & Co.KG gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB in den Fällen grober Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe der vollen Vergütung beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers müssen - mit Ausnahme nicht offensichtlicher Mängel - innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang auf der Abrechnung geltend gemacht werden.
- 6. Mängel bei der Darstellung des Werbematerials liegen nicht vor, wenn sie auf der Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft-und/oder Hardware, Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenanntem Proxy-Servern kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Diensten oder auf einem Auswahl des Adservers, der nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Werbeveröffentlichung andauert, beruhen.
- 7. Die AdLive GmbH & Co.KG wird von ihren vertraglichen Pflichten frei, sofern sie durch einen Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg o.ä.) gehindert wird.
- 8. Gegenüber Dritten haftet die AdLive GmbH & Co.KG für das Werbematerial nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Im Innenverhältnis ist allein der Auftraggeber dafür verantwortlich, daß das Werbematerial und alle darauf befindlichen verzweigende Links den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen. Er hat die korrekte Implementierung der jeweiligen technischen Vorgaben, insbesondere die Überprüfung auf Virenfreiheit bei Software zu übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für Inhalt und technische Standards der von ihm benannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.
Der Auftraggeber stellt die AdLive GmbH & Co.KG von allen Kosten und sonstigen Ansprüche Dritter frei, die wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher, datenschutzrechtlicher, straftrechtlicher und/oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen. Wird der Auftraggeber wegen des Inhalts des Werbematerials abgemahnt und/oder hat der bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich einzelner Werbemittel abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich der AdLive GmbH & Co.KG schriftlich mitzuteilen. Unterläßt er dies, ist die AdLive GmbH & Co.KG zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Auftrags, zum sofortigen Stoppen der Werbung und zur Verweigerung der wiederholten Veröffentlichung des Werbematerials berechtigt. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der AdLive GmbH & Co.KG sind, auch für Folgeschäden, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Vermögensschäden durch die AdLive GmH & Co.KG.
- 9. Für die Plazierung des Werbematerials sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der AdLive GmbH & Co.KG enthaltenen Angaben maßgeblich, es sei denn, der Auftraggeber und die AdLive GmbH & Co.KG hätten danach schriftlich etwas anderes vereinbart.
- 10. Die AdLive GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, Werbeaufträge insgesamt und/oder einzelne Positionen eines Auftrags wegen dessen Inhalts, dessen Herkunft oder der technischen Form nach allgemein gültigen und sachlich gerechtfertigenden Grundsätzen abzulehnen, wenn Sie nach Auffassung der AdLive GmbH & Co.KG gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Auflagen verstoßen. Dies gilt auch für Werbeaufträge, die von Vertretern der AdLive GmbH & Co.KG entgegengenommen werden. Die Ablehnung eines Auftrags und eines Auftrags zur Veröffentlichung von Werbematerial wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- 11. Der Auftraggeber erhält nach Abschluß eines Auftrags zur Veröffentlichung von Werbung im Internet, mit dessen Hilfe er über das Internet die Anzahl der Zugriffe auf die Werbung tragenden Seiten sowie auf sein Werbematerial abrufen kann. Die Zugriffzahlen werden täglich um die Werte des Vortages ergänzt. Bei Sonderwerbeformen hält der Auftraggeber zehn Werktage nach Beendigung der Veröffentlichung des Werbematerials eine gesonderte manuelle Auswertung der Zugriffszahlen.
Bezüglich der vereinbarten Vergütung gilt die jeweils aktualisierte Preisliste der AdLive GmbH & Co.KG. Diese wird jeweils im Internet veröffentlicht und ist vom Auftraggeber abrufbar.
- 12. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Nachlässe können nur jeweils gesondert schriftlich vereinbart werden.
- 13. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand, hat er über den Rechnungsbetrag hinaus 9,5 % Verzugszinsen sowie eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von EUR 25,00 zu zahlen. Dem Auftraggeber bliebt der Nachweis eines geringeren Verzugschadens vorbehalten. Die AdLive GmbH & Co.KG kann im Falle von Zahlungsrückständen die weitere Bearbeitung laufender Werbeaufträge bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im Rahmen der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten verweigern und für noch ausstehende Veröffentlichungen von Werbematerial Vorschüsse verlangen.
Die AdLive GmbH & Co.KG ist auch bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung, also bei Neukunden berechtigt, die ersten Veröffentlichung von Werbematerial von der Zahlung eines Vorschusses durch den Auftraggeber in Höhe der vollen Vergütung für die Werbemaßnahme zu verlangen.
Ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die AdLive GmbH & Co.KG berechtigt, auch während des Laufs einer Werbekampagne das Erscheinen weiteren Werbematerials ohne Rücksicht auf eine ursprünglich vereinbarte Zahlungsfrist von der Zahlung eines Vorschusses und vom Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.
- 14. Erfüllungsort ist Rehburg-Loccum. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Rehburg Loccum. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Rechts verlegt.
- 15. Sollte eine der Klauseln in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es soll dann anstelle der rechtswidrigen Klausel diejenige gesetzliche Regelung gelten, die den von den Parteien gewünschten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe soll für Vertragslücken gelten.
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